Unsere letzte Beiträge

Feierliche Auszeichnungen und Ehrungen in Wien

Wir freuen uns, Ihnen von einem besonderen Ereignis zu berichten, das kürzlich in der prachtvollen Stadt Wien stattfand. Unsere Organisation hatte die große Ehre, unsere Ehrenurkunde an Ihre Durchlaucht, IKK Hoheit Herta Margarete Habsburg-Lothringen, zu übergeben. Dieser Moment war nicht nur eine Ausdruck der Wertschätzung für ihre Verdienste, sondern auch ein Zeichen der tiefen Verbundenheit und Freundschaft zwischen unseren Gemeinschaften.

Ein weiterer Höhepunkt des Tages war die Verleihung des Kaiserlich-Königlichen Elisabeth Ordens an unsere Vorstandsvorsitzende, Ute Khadija Suter. Mit dieser Auszeichnung wurde sie zur Ehrendame dieses angesehenen Ordens ernannt – eine Anerkennung, die ihren unermüdlichen Einsatz für unsere gemeinsamen Werte würdigt.

Darüber hinaus durften Ute Khadija Suter und ein weiteres Mitglied unseres Vereins, Dieter Padar, die völkerverbindende Freundschaftsmedaille „Flame of Peace“ entgegennehmen. Diese Medaille steht als äußeres Zeichen unserer beständigen Freundschaft und unserem Bekenntnis zum Frieden, zur Freiheit, Tradition und Kultur, sowie zum Schutz von Tieren und Umwelt.

Wir sind stolz auf diese Errungenschaften und möchten an dieser Stelle allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre Hingabe danken. Gemeinsam gehen wir weiter auf dem Weg, unsere Werte zu fördern und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.

Fotogalerie

Videogalerie

Die Vision von IQRA: Der Islam im 21. Jahrhundert – zwischen Ursprung und Zukunft

1. Einleitung

IQRA versteht den Islam als eine lebendige, sich stetig entwickelnde Religion, deren heutige Gestalt das Ergebnis eines über 1440 Jahre andauernden Prozesses historisch-kultureller Entwicklung ist.
Dieser Prozess umfasst die Erfahrungen, das Wissen und die Deutungen, die Muslime im Lauf der Geschichte gesammelt und in ihr Verständnis des Islam eingebracht haben.

Unsere Aufgabe bei IQRA besteht darin, den ursprünglichen Sinn des Korans wieder freizulegen – jenseits späterer kultureller, politischer oder ideologischer Überformungen – und seine Botschaft neu in der Gegenwart zu verstehen.


2. Historischer Kontext: Der Wandel der Auslegung

Ein Beispiel für die Entwicklung der islamischen Auslegungstradition findet sich im Koranvers:

„Bringt doch eine Schrift von Allah, die eine bessere Rechtleitung enthält als diese beiden, so will ich ihr folgen, wenn ihr wahrhaftig seid.“
(Sure Al-Qasas, Vers 49)

Al-Tabari (gest. 923 n. Chr.), der lange vor den Kreuzzügen lebte, erklärte:

„Mit diesen beiden sind die Thora und die Bibel gemeint.“

Ibn Kathir (gest. 1373 n. Chr.), der nach den Kreuzzügen wirkte, schrieb dagegen:

„Gemeint sind die Thora und der Koran.“

Diese Veränderung in der Deutung zeigt, wie stark historische Ereignisse – etwa die Kreuzzüge und ihre Folgen – das Verständnis religiöser Texte beeinflussen können.

Solche Entwicklungen finden sich an vielen Stellen im Koran und in seiner Auslegung (Tafsīr) sowie in der daraus entstandenen Rechtsprechung.


3. Unser Ansatz bei IQRA

Wir von IQRA bemühen uns, den Koran frei von späteren kulturellen und historischen Zusätzen zu lesen. Unser Ziel ist es, seine ursprüngliche Botschaft so zu verstehen, wie sie den Menschen des 7. Jahrhunderts vermittelt wurde – als universale Offenbarung für alle Zeiten.

In unseren Studien, die auf unparteiischer und wissenschaftlich fundierter Analyse beruhen, haben wir zahlreiche Erkenntnisse gewonnen, die in vielerlei Hinsicht gängigen Annahmen widersprechen.
Einige dieser Ergebnisse sind bereits auf unserer Website veröffentlicht; weitere werden in einer Reihe von Büchern erscheinen.

Wir möchten insbesondere Missverständnisse in folgenden Bereichen korrigieren:

  • das Verhältnis zwischen Islam, Christentum und Judentum,
  • die Haltung des Islam zu Bibel und Thora,
  • das wahre Verständnis von Dschihad,
  • der Umgang mit Gewalt und Nicht-Muslimen,
  • das Leben des Propheten Muhammad und die Gesellschaft seiner Zeit,
  • die Rolle und Rechte der Frau,
  • sowie die religiöse Haltung zur Homosexualität.

4. Zentrale Erkenntnisse

Unsere Forschung und Reflexion führen zu mehreren grundlegenden Einsichten:

  • Der Prophet Muhammad lebte in einer pluralistischen und multireligiösen Gesellschaft, nicht in einer abgeschlossenen, einheitlichen Gemeinschaft.
  • Der Koran ruft nicht zur Gewalt gegen Nicht-Muslime auf. Alle Verse, die Kampf oder Dschihad erwähnen, beziehen sich auf spezifische historische Kontexte und werden häufig falsch interpretiert.
  • Der Hidschab wird im Koran als Schutzmaßnahme für Frauen verstanden. In einer sicheren, respektvollen Gesellschaft besteht keine religiöse Verpflichtung, ihn zu tragen.
  • Der Koran fordert Christen und Juden auf, ihren eigenen Schriften treu zu bleiben – so wie er die Muslime dazu aufruft, dem Koran zu folgen.
  • Die Idee, andere Religionen aktiv zum Islam zu bekehren, widerspricht dem Geist des Korans, der zur gegenseitigen Anerkennung und zum Dialog aufruft.

5. Unsere Vision für die Zukunft

Unsere Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass:

  • jede Lösung, die sich nicht an alle Muslime richtet und ihre Hoffnungen, Sorgen und Lebensrealitäten ernst nimmt, wirkungslos bleibt;
  • jede Reform, die nicht auf dem Koran gründet, langfristig scheitern muss.

Daher setzen wir uns für folgende Ziele ein:

  1. Bildung und Ausbildung:
    Aufbau einer Schule zur Ausbildung von Imamen und Predigern, die sich ausschließlich am Heiligen Koran und seiner ethischen Botschaft orientieren.
  2. Kooperation und Reform:
    Zusammenarbeit mit Organisationen weltweit, die sich für religiöse Erneuerung und Reform einsetzen – mit dem Ziel, Kräfte zu bündeln und die gesellschaftliche Realität der Muslime zu verändern.
  3. Neue Koranübersetzung:
    Erstellung einer neuen, präzisen und zeitgemäßen Übersetzung des Heiligen Koran, da viele bestehende Übersetzungen inhaltlich ungenau oder kulturell verzerrt sind.
  4. Der Islam in Europa:
    Förderung eines lokal verwurzelten, europäischen Islam, der als Teil der jeweiligen nationalen Kulturen verstanden wird – nicht als fremdes Element, sondern als Bereicherung der Gesellschaft.

6. Schlussgedanke

Die Erneuerung des Islam beginnt mit einem ehrlichen Blick in den Koran – frei von Angst, Ideologie und Überlieferungslast.
IQRA möchte Muslime und Nicht-Muslime dazu einladen, diesen Weg gemeinsam zu gehen:
einen Weg des Verstehens, der Vernunft und des Friedens.

Satzung IQR’A e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen IQR‘A e.V. (AGB e.V.) und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
  2. Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
  3. IQR‘A e. V. ist parteipolitisch neutral und verfolgt keine politischen Ziele.

§ 2 Zwecke des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung sowie der Förderung von Kunst und Kultur zum islamischen und interreligiösen Verständnis.
  2. Die Förderung der islamischen Bildung erfolgt durch:
    a) Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und den Einsatz von Medien aller Art zum toleranten
    muslimischen Religionsverständnis;
    b) Beratungs- und Betreuungsdienste für Behörden und andere Einrichtungen zum muslimischen
    Religionsverständnis;
    c) Förderung des Dialogs mit nicht-islamischen Religionsgemeinschaften und andere
    Weltanschauungen.
  3. Die Förderung religiöser Kunst und Kultur erfolgt durch
    a) künstlerische Kurse zur religionsbezogenen Kultur;
    b) Ausstellungen sowie religiöse Kunst- und Kulturveranstaltungen

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die von dem Verein erzielten Überschüsse dürfen den Mitgliedern nicht ausgezahlt werden, sie sind ausschließlich für den genannten gemeinnützigen Zweck zu verwenden.

§ 4 Finanzierung des Vereins

  1. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Spenden sowie durch die Erträge der Rücklagenbildung.
  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Diese können in einer Beitragsordnung geregelt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Zwecke des Vereins unterstützt. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  2. Der Verein hat folgende Mitgliedergruppen:
    a) Ordentliche Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung wahl- und stimmberechtigt. Spezielle
    Regelungen ergeben sich aus der Mitgliederordnung.
    b) Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell. Sie haben kein Stimmrecht in der
    Mitgliederversammlung.
  3. Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrages unter Anerkennung dieser Satzung. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung.
  4. Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt:
    a) durch Tod der natürlichen, durch Auflösung der juristischen, Person;
    b) durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zum Jahresende mit einer Frist; bis zum
    30.9.;
    c) durch Streichung von der Mitgliederliste im Rahmen des vereinfachten Ausschlussverfahrens bei
    nachhaltigem Zahlungsverzug, wenn trotz Mahnung der Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten
    gezahlt wird;
    d) durch Ausschluss aus wichtigem Grund, über den der Vorstand durch einfachen Beschluss
    entscheidet. Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Beschwerde
    in der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet über den Ausschluss des Mitgliedes.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat und die
Rechnungsprüfer. Alle Organe sind ehrenamtlich tätig.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin, unter Angabe der Tagesordnungspunkte. Die gesamte Vereinskommunikation ist in Textform zulässig. Der Vorstand ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag stellen.
  2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr, möglichst in den ersten drei Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres, statt oder wenn der Vorstand dieses beschließt. Es ist auch eine Mitgliederversammlung in digitaler Form zulässig. Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; es sei denn, die Satzung gibt etwas anderes vor.
  4. Juristische Personen entsenden einen benannten Vertreter. Bei Abstimmungen hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Nicht anwesende Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
  5. Satzungsänderungen können nur mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen durchgeführt werden. 
  6. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,
    b) Entlastung des Vorstandes,
    c) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
    d) Wahl des Vorstandes,
    e) Bestellung der Rechnungsprüfer,
    f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    g) Genehmigung des Haushaltsplanes,
    h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
  7. Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Dieses ist den Mitgliedern zeitnah zuzusenden.

§ 8 Vorstand

  1. Nur Mitglieder des Vereins können in den Vorstand gewählt werden.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Ebenso ist eine Wiederwahl möglich. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt des Vorstandsmitglieds.
  3. Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Zur Vertretung des Vereins gem. § 26 Abs. 2 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertrete Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils allein i.S.d. § 26 BGB berechtigt.
  4. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Honorar ausgeübt werden.

§ 9 Aufgaben des Vorstands

  1. Dem Vorstand obliegen die Leitung des Vereins und die Führung der Vereinsgeschäfte, soweit nicht nach Satzung oder Gesetz die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat. Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden vom Vorstand vorbereitet.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge und aller übrigen Zuwendungen unter Beachtung von § 2 und 3.
  3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in regelmäßigen Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind zu protokollieren und können in Textform gefasst werden.
  4. Der Vorstand kann sich eine Geschäfts- und Finanzordnung geben.

§ 10 Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören. Diese sind für die Prüfung des gesamten Rechnungswesens verantwortlich. Sie haben den Jahresabschluss mit Ende eines Geschäftsjahres zu überprüfen. Es ist ein Prüfungsbericht anzufertigen und der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist allen Mitgliedern mindestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.
  2. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks gemäß § 3 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereinseine an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zum Zweck der Förderung der Bildung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Unwirksamkeit von Beschlüssen

Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes oder der Finanzbehörde bis zur Eintragung ins Vereinsregister erfolgen oder sonstige zweckmäßige redaktionelle Änderungen erforderlich sein, kann dies der Vorstand beschließen bzw. anmelden. Sämtliche Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

Berlin, den 02.08. 2021

Dieter Padar – ein stiller Held

Danke Dieter Padar und deiner Unermüdlichkeit Menschen zu helfen, danke das du uns täglich mit motivierst!

Manchmal begegnet man Menschen, deren Geschichte so tief geht, dass einem die Worte fehlen. Dieter Padar ist so ein Mensch. Wer ihm begegnet, sieht vielleicht erst den ruhigen Blick, das sanfte Lächeln – doch dahinter liegt ein Leben, das mehr Prüfungen kannte als viele in zwei Leben erleben.

Dieter hat vieles verloren. Schicksalsschläge, einer nach dem anderen, wie Wellen, die erbarmungslos auf ein kleines Boot schlagen. Geliebte Menschen gingen, Träume zerbrachen, Gesundheit wankte – und dennoch: Dieter stand immer wieder auf. Nicht für sich. Sondern für andere.

Gerade weil er den Schmerz kennt, erkennt er ihn in den Augen derer, die andere längst übersehen. Er sieht, wo jemand still leidet, wo jemand nur noch einen Funken Hoffnung braucht. Und genau diesen Funken bringt er – Tag für Tag.

Es ist keine große Bühne, auf der Dieter wirkt. Es ist das ehrliche Wort zur rechten Zeit, die helfende Hand, wenn alle anderen wegsehen, der aufrichtige Glaube an das Gute, obwohl das Leben ihm oft das Gegenteil gezeigt hat. In einer Welt, die immer lauter wird, ist er die stille Kraft, die stärkt, aufrichtet, weiterträgt.

Dieter motiviert uns nicht, weil er perfekt ist. Er motiviert, weil er echt ist. Weil er zeigt, dass selbst das gebrochenste Herz lieben, helfen und Hoffnung geben kann.

Und dafür… kann man ihn nur bewundern.

Wichtige Beiträge

2

Preisverleihung – IQR’A Preis für soziales Engagement & interreligiöse Verständigung

20.10.2022
Wir sind noch ein sehr junger Verein – im August gab es uns ein Jahr.
In diesem einen Jahr hat uns Dieter Padar tatkräftig zur Seite gestanden.
Alle Aktionen die wir gestartet haben, hat er stets selbst und auch Mitglieder seiner Familie unterstütz.
Ob es die Weihnachtsgeschenke für die Kinder der Arche im Wedding waren oder das Sammeln von Kosmetikartikeln für ein Berliner Frauenhaus – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wichtig war uns auch bei der Wahl seiner Person für unseren Preis seine Bemühungen innerhalb der muslimischen Community. Hier ging es um den friedlichen Kontext zwischen Sunniten und Shiiten.

Unsere siebenköpfige Jury war sich einstimmig einig das Dieter Padar der einzige infrage kommende Bewerber für den Preis ist.

Und gibt es nichts schöneres diesen Preis ihm an seinem 50. Geburtstag in feierlicher Umgebung mit seinen engsten Freunden und seiner Familie zu überreichen.

3

Spendensammlung für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei

An keinem von uns sind die Bilder der letzten Tage des Erdbebens in der Türkei und Syrien vorbei gegangen. So viel Leid sollte kein Kind, keine Familie ertragen müssen, aber das liegt nicht in unseren Händen.

In unseren Händen liegt die Kraft diesen Menschen zu helfen.

Bitte öffnet eure Herzen und spendet für die Menschen, was ihr könnt.

Spendenquittungen und einen Nachweis wo das Geld hingeht bekommt ihr natürlich von uns!

Ich danke euch von Herzen!

Spenden per Überweisung:

Stichwort: Erdbeben

Empfänger: IQR´A e.V.
IBAN: DE36100110012532854048
BIC: NTSBDEB1XXX
Institut: N26

Spenden Sie mit PayPal: