Satzung IQR’A e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen IQR‘A e.V. (AGB e.V.) und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
  2. Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
  3. IQR‘A e. V. ist parteipolitisch neutral und verfolgt keine politischen Ziele.

§ 2 Zwecke des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung sowie der Förderung von Kunst und Kultur zum islamischen und interreligiösen Verständnis.
  2. Die Förderung der islamischen Bildung erfolgt durch:
    a) Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und den Einsatz von Medien aller Art zum toleranten
    muslimischen Religionsverständnis;
    b) Beratungs- und Betreuungsdienste für Behörden und andere Einrichtungen zum muslimischen
    Religionsverständnis;
    c) Förderung des Dialogs mit nicht-islamischen Religionsgemeinschaften und andere
    Weltanschauungen.
  3. Die Förderung religiöser Kunst und Kultur erfolgt durch
    a) künstlerische Kurse zur religionsbezogenen Kultur;
    b) Ausstellungen sowie religiöse Kunst- und Kulturveranstaltungen

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die von dem Verein erzielten Überschüsse dürfen den Mitgliedern nicht ausgezahlt werden, sie sind ausschließlich für den genannten gemeinnützigen Zweck zu verwenden.

§ 4 Finanzierung des Vereins

  1. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Spenden sowie durch die Erträge der Rücklagenbildung.
  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Diese können in einer Beitragsordnung geregelt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Zwecke des Vereins unterstützt. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  2. Der Verein hat folgende Mitgliedergruppen:
    a) Ordentliche Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung wahl- und stimmberechtigt. Spezielle
    Regelungen ergeben sich aus der Mitgliederordnung.
    b) Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell. Sie haben kein Stimmrecht in der
    Mitgliederversammlung.
  3. Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrages unter Anerkennung dieser Satzung. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Näheres regelt die Beitragsordnung.
  4. Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt:
    a) durch Tod der natürlichen, durch Auflösung der juristischen, Person;
    b) durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zum Jahresende mit einer Frist; bis zum
    30.9.;
    c) durch Streichung von der Mitgliederliste im Rahmen des vereinfachten Ausschlussverfahrens bei
    nachhaltigem Zahlungsverzug, wenn trotz Mahnung der Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten
    gezahlt wird;
    d) durch Ausschluss aus wichtigem Grund, über den der Vorstand durch einfachen Beschluss
    entscheidet. Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Beschwerde
    in der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet über den Ausschluss des Mitgliedes.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat und die
Rechnungsprüfer. Alle Organe sind ehrenamtlich tätig.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin, unter Angabe der Tagesordnungspunkte. Die gesamte Vereinskommunikation ist in Textform zulässig. Der Vorstand ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag stellen.
  2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr, möglichst in den ersten drei Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres, statt oder wenn der Vorstand dieses beschließt. Es ist auch eine Mitgliederversammlung in digitaler Form zulässig. Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; es sei denn, die Satzung gibt etwas anderes vor.
  4. Juristische Personen entsenden einen benannten Vertreter. Bei Abstimmungen hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Nicht anwesende Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
  5. Satzungsänderungen können nur mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen durchgeführt werden. 
  6. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,
    b) Entlastung des Vorstandes,
    c) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
    d) Wahl des Vorstandes,
    e) Bestellung der Rechnungsprüfer,
    f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    g) Genehmigung des Haushaltsplanes,
    h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
  7. Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Dieses ist den Mitgliedern zeitnah zuzusenden.

§ 8 Vorstand

  1. Nur Mitglieder des Vereins können in den Vorstand gewählt werden.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Ebenso ist eine Wiederwahl möglich. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt des Vorstandsmitglieds.
  3. Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Zur Vertretung des Vereins gem. § 26 Abs. 2 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertrete Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils allein i.S.d. § 26 BGB berechtigt.
  4. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Honorar ausgeübt werden.

§ 9 Aufgaben des Vorstands

  1. Dem Vorstand obliegen die Leitung des Vereins und die Führung der Vereinsgeschäfte, soweit nicht nach Satzung oder Gesetz die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat. Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden vom Vorstand vorbereitet.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge und aller übrigen Zuwendungen unter Beachtung von § 2 und 3.
  3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in regelmäßigen Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind zu protokollieren und können in Textform gefasst werden.
  4. Der Vorstand kann sich eine Geschäfts- und Finanzordnung geben.

§ 10 Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören. Diese sind für die Prüfung des gesamten Rechnungswesens verantwortlich. Sie haben den Jahresabschluss mit Ende eines Geschäftsjahres zu überprüfen. Es ist ein Prüfungsbericht anzufertigen und der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist allen Mitgliedern mindestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.
  2. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks gemäß § 3 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereinseine an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zum Zweck der Förderung der Bildung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Unwirksamkeit von Beschlüssen

Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes oder der Finanzbehörde bis zur Eintragung ins Vereinsregister erfolgen oder sonstige zweckmäßige redaktionelle Änderungen erforderlich sein, kann dies der Vorstand beschließen bzw. anmelden. Sämtliche Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

Berlin, den 02.08. 2021

Dieter Padar – ein stiller Held

Danke Dieter Padar und deiner Unermüdlichkeit Menschen zu helfen, danke das du uns täglich mit motivierst!

Manchmal begegnet man Menschen, deren Geschichte so tief geht, dass einem die Worte fehlen. Dieter Padar ist so ein Mensch. Wer ihm begegnet, sieht vielleicht erst den ruhigen Blick, das sanfte Lächeln – doch dahinter liegt ein Leben, das mehr Prüfungen kannte als viele in zwei Leben erleben.

Dieter hat vieles verloren. Schicksalsschläge, einer nach dem anderen, wie Wellen, die erbarmungslos auf ein kleines Boot schlagen. Geliebte Menschen gingen, Träume zerbrachen, Gesundheit wankte – und dennoch: Dieter stand immer wieder auf. Nicht für sich. Sondern für andere.

Gerade weil er den Schmerz kennt, erkennt er ihn in den Augen derer, die andere längst übersehen. Er sieht, wo jemand still leidet, wo jemand nur noch einen Funken Hoffnung braucht. Und genau diesen Funken bringt er – Tag für Tag.

Es ist keine große Bühne, auf der Dieter wirkt. Es ist das ehrliche Wort zur rechten Zeit, die helfende Hand, wenn alle anderen wegsehen, der aufrichtige Glaube an das Gute, obwohl das Leben ihm oft das Gegenteil gezeigt hat. In einer Welt, die immer lauter wird, ist er die stille Kraft, die stärkt, aufrichtet, weiterträgt.

Dieter motiviert uns nicht, weil er perfekt ist. Er motiviert, weil er echt ist. Weil er zeigt, dass selbst das gebrochenste Herz lieben, helfen und Hoffnung geben kann.

Und dafür… kann man ihn nur bewundern.

Zeichen der Menschlichkeit: Osterfest für obdachlose- und bedürftige Berliner:innen am 16. April 2025

Die Initiative Padar Humanitas, IQR’A e.V. und Prominente setzen Zeichen der Menschlichkeit: Osterfest für obdachlose- und bedürftige Berliner:innen am 16. April 2025

Berlin zeigt Herz! Am Mittwoch, den 16. April 2025, wird Berlin zur Bühne eines ganz besonderen Aktes der Solidarität: Von 13 bis 16 Uhr laden die Initiative Padar Humanitas und der interreligiöse, liberale Verein IQR’A e.V. zu einem Osterfest für obdachlose- und bedürftige Berliner:innen ein – ein Nachmittag voller Wärme, Menschlichkeit und Hoffnung.Neben einem herzhaften, warmen Essensüßen Überraschungenkleinen Präsenten und einer musikalischen Begleitung erwartet die Gäste vor allem eins: ein Gefühl von Zugehörigkeit und echter Anteilnahme.Ein starkes Zeichen setzt auch der hochkarätige Besuch:Unter der Schirmherrschaft von Menschenrechtsaktivistin und Politikerin Seyran Ateş kommen prominente Unterstützer:innen zusammen, um nicht nur ihre Stimme, sondern auch ihre Zeit zu schenken:

Aldona Niemczyk (CDU), Mitglied des Abgeordnetenhauses, kämpft als Sprecherin für Frauen- und Gleichstellungspolitik für eine vielfältige Gesellschaft.

Dunja Wolff (SPD), frühere Musical-Solistin (u.a. Cats) und heute Sprecherin für Kreativwirtschaft & Tourismus im Berliner Abgeordnetenhaus, vereint Kunst und Politik.

sowie

  • Kader Loth, die „Königin des Reality-TVs“, setzt sich seit Jahren für soziale Themen ein und ist bekannt für ihr großes Herz.
  • Meike Buschening-Kaffenberger, TV-Brautmodenexpertin („Zwischen Tüll & Tränen“) und Podcasterin („Mensch, Meike!“), kommt mit Charme und Empathie.
  • Julz von der Band 3. Generation, dessen Hit „Leb!“ einst Big Brother berührte, bringt musikalischen Glanz und Authentizität mit.
  • Madeleine Anika Zurek alias „Bloomingcurves“, Plus-Size-Modeinfluencerin, steht für Empowerment und Körperakzeptanz.
  • Didi Vernon, charismatischer Reality-TV-Star, bringt echte Nähe und Präsenz mit.

Was alle verbindet: das gemeinsame Ziel, Menschen nicht auf ihre Lebensumstände zu reduzieren – sondern ihnen auf Augenhöhe zu begegnen.

„Gerade an Ostern möchten wir denen, die zu oft vergessen werden, zeigen: Ihr seid nicht allein. Dieses Fest soll Herzen berühren – mit Musik, Begegnungen, warmem Essen und ehrlicher Zuwendung“, so die Veranstaltenden von Padar Humanitas und IQR’A e.V.“

 

Mit Herz – Salam, Shalom, Peace

Dieter Padar & Ute Khadija Suter

Fakten auf einen Blick:

📅 Wann: Mittwoch, 16. April 2025
🕐 Uhrzeit: 13:00 – 16:00 Uhr
📍 Ort: Zentrum am Zoo (Berliner Stadtmission), Hardenbergplatz 13, Berlin
🎟️ Eintritt: Kostenlos – offen für alle obdachlosen und bedürftigen MenschenKontakt für Presseanfragen / Organisation:

Initiative Padar Humnitas

Dieter Padar

info@dieterpadar.com

+49 176 60475534

&

IQR’A e.V.

Ute Khadija Suter

ute.suter@iqra-verein.de

+49 176 62014730